Tarife, Rabatte Neuenhof
Für in Neuenhof wohnhafte Familien gelten die Tarife 1 und 2 der Rubrik "in Neuenhof wohnhaft".
Tarif 1: Für Kinder bis zum Ende der 5. Primarklasse und für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Die Tarifstue 1 "Nicht in Wettingen wohnhaft" enthält keine Subventionen.
Tarif 2: Für Kinder und Jugendliche ab der 6. Primarklasse bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Die Tarifstufe 2 wird durch das kantonale Schulangebot Freifach Instrumentalunterricht subventioniert.
Tarif 3: Für Erwachsene ab dem vollendeten 20. Altersjahr.
Schulgeldtarife ab Schuljahr 2021/2022

Die aktuellen Schulgeldtarife, Schulgeldreduktionen und Rabatte finden Sie auch in unserer Fächerbroschüre.
Besonderheiten
Die Gemeinde Neuenhof subventioniert ausschliesslich Einzelunterricht à 25 Minuten und Zweiergruppenunterricht à 45 Minuten.
Folgende Fachbelegungen werden
unabhängig der Schulstufe immer zum Tarif 1 verrechnet: Zweitinstrument und Ensembles mit weniger als sechs Kinder oder Jugendliche der 6. - 9. Schulklasse .
Begabungsförderung
Für besonders begabte oder motivierte Schüler/innen können über die Musikschulleitung zusätzliche Fördermassnahmen beantragt werden.
Musikschulleitung und Instrumental-lehrpersonen geben gerne Auskunft.
Beitragsleistung an den Musikunterricht (zum Formular)
Bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof kann schriftlich mit dem Formular "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht" Schulgeldreduktion beantragt werden. Das Gesuch muss vor dem 1. April eingereicht werden. Gesuche werden nur behandelt, wenn auch die Steuererklärung bis 30. April bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof eingereicht wurde. Für weitere Details und für das Herunterladen des Antragsformulars klicken Sie auf "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht".