Coronavirus-Pandemie

27.08.2021 / Schul-News

Gemäss Weisung des Kantons Aargau vom 30.08.2021 und Weisung des Bundesrates vom 08.09.2021 gelten an der Musikschule Wettingen ab 01. September 2021 folgende Regeln und Schutzmassnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie:

Erlaubte Präsenzangebote

  • Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht inkl. Gesang für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Konzertveranstaltungen in Innen- und Aussenräumen

An der Musikschule Wettingen gelten folgende Schutzmassnahmen

  • Tragen einer Schutzmaske für Erwachsene und Lehrpersonen in allen Räumen der Musikschule und während des Unterrichts
  • Tragen einer Schutzmaske für Schülerinnen und Schüler in allen Räumen der Musikschule und während des Unterrichts ab 5. Primarstufe
  • Einhalten des Mindestabstands von 1.5 m
  • Vor dem Unterricht Hände waschen oder desinfizieren
  • In jedem Unterrichtszimmer steht eine Schutzwand (H: 2 m x B: 1.5 m) zwischen Schülern und Lehrperson
  • Bei Fächern, bei denen keine Schutzmaske getragen werden kann (Blasinstrumente, Singen), wird ein Abstand von ca. 4 m, bei Ensembles ein Abstand von ca. 2 m, empfohlen
  • Bei Konzerten in Innenräumen: Zertfikatspflicht ab 16. Altersjahr, Schutzmaskenpflicht ab 5. Primarklasse, Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m bei Nichtfamilienmitgliedern, Zwei-Drittel-Belegung des Veranstaltungsraumes, Contact-Tracing-Liste, keine Konsumation.
  • Bei Konzerten im Freien: Keine Zertifikatspflicht, Schutzmaskenpflicht ab 5. Primarklasse wenn der Mindestabstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann, Contact-Tracing-Liste, Abgabe von Essen und Trinken nur in verpackter Form, kein Offenausschank.